Das Produktsicherheitsrecht

…betrifft auch den Anlagen- und Maschinenbau.

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Produktsicherheit

Das Produktsicherheitsrecht in seiner Geltung in Deutschland wurde durch den nationalen und den europäischen Gesetzgeber geschaffen. Dadurch entstand eine etwas verschachtelte Rechtslage, die den leichten Zugang erschwert. Wohl auch deshalb erhält das Produktsicherheitsrecht nicht immer die Aufmerksamkeit – gerade durch herstellende Betriebe -, die es im Hinblick auf die möglichen Rechtsfolgen bei seiner Nichtbeachtung bekommen müsste. Hinzu tritt, dass in der Wahrnehmung gelegentlich die Grenzen zum Produkthaftungsrecht verschwimmen. Die Verwendung der weithin bekannten CE -Kennzeichnung findet ihre Grundlage im Produktsicherheitsrecht, genauer: in den sog. CE-Richtlinien.

Im Einzelnen:

Das Produktsicherheitsrecht in seiner Geltung in Deutschland wurde durch den nationalen und den europäischen Gesetzgeber geschaffen. Dadurch entstand eine etwas verschachtelte Rechtslage, die den leichten Zugang erschwert. Wohl auch deshalb erhält das Produktsicherheitsrecht nicht immer die Aufmerksamkeit – gerade durch herstellende Betriebe -, die es im Hinblick auf die möglichen Rechtsfolgen bei seiner Nichtbeachtung bekommen müsste. Hinzu tritt, dass in der Wahrnehmung gelegentlich die Grenzen zum Produkthaftungsrecht verschwimmen. Die Verwendung der weithin bekannten CE -Kennzeichnung findet ihre Grundlage im Produktsicherheitsrecht, genauer: in den sog. CE-Richtlinien.

Das Produktsicherheitsrecht gilt trotz seiner deutlichen Verbraucher schützenden Intention nicht nur für Verbrauchergüter, sondern es findet Anwendung auf alle von den einschlägigen Gesetzen bzw. Richtlinien aufgeführten Produkte, wenn diese

  • auf dem Markt bereitgestellt werden

  • in den Anwendungsbereich einer einschlägigen Rechtsvorschrift fallen

  • kein Ausschlusstatbestand greift.

Die Anwendbarkeit einer Rechtsvorschrift hängt von unterschiedlichen Aspekten des Produkts ab wie z.B

  • Der Art des Produkts

  • Eigenschaften des Produkts

  • Verwendung des Produkts

Je nach Produkt kann die Anwendung mehrerer unterschiedlicher Rechtsvorschriften in Betracht kommen. Für die Auswahl der richtigen Vorschrift ist der Produzent/In-Verkehr-Bringer ebenso verantwortlich wie für die richtige Anwendung, d.h. Erfüllung der Sicherheitsanforderungen an das betreffende Produkt.
Im Anlagen- und Maschinenbau sind die 9. Verordnung zum Produktsicherheitsgesetz (MaschinenVO) iVm. der Maschinen-Richtlinie (2006/42/EG) sowie die 14. Verordnung zum Produktsicherheitsgesetz (DruckgeräteVO) iVm. der Druckgeräte-Richtlinie (2014/29/EU) regelmäßig von besonderer Bedeutung, ohne dass dies die Anwendbarkeit einer der ca. 30 anderen sog. CE-Richtlinien von vornherein ausschließen würde.

Ist die anwendbare einschlägige Rechtsgrundlage richtig bestimmt, müssen die betreffenden Sicherheitsanforderungen erfüllt werden. Dazu ist eine Risikobeurteilung durchzuführen; technische Sicherheitsmaßnahmen sind zu realisieren und die Benutzerinformation zu erstellen. Hierbei handelt es sich um den zentralen Teil der Anforderungen nach dem Produktsicherheitsrecht, dessen Befolgung im Einzelfall auch recht aufwändig sein kann. Um unnötigen Aufwand zu vermeiden, sollten produktsicherheitsrechtliche Überlegungen von Beginn an in den Prozess von Planung und Design mit einbezogen werden.
Schließlich ist die Konformität (des Produkts mit den anwendbaren Vorschriften) nachzuweisen. Ist Konformität gegeben, kann das CE Kennzeichen auf dem Produkt aufgebracht werden.
Staatliche Stellen, die sog. Marktüberwachungsbehörden, haben weit reichende Befugnisse, um die Einhaltung der Vorschriften zu überwachen. Bei Nichteinhaltung drohen neben Geldbußen sogar strafrechtliche Konsequenzen.

Um derartige Folgen zu vermeiden, ist jedes Unternehmen, das Produkte auf dem Markt bereitstellt, gut beraten, durch entsprechende interne Organisation und Zugriff auf Know-How (auch externes) die Maßnahmen zu ergreifen, die eine Einhaltung der produktsicherheits-rechtlichen Vorschriften sicherstellen. Produktsicherheit ist Teil der Compliance!

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